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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 1.0 · Stand: August 2026 · für die Nutzung der Plattform Nostiq
Inhaltsverzeichnis
  1. Geltungsbereich, Unternehmer
  2. Leistungsgegenstand
  3. Registrierung, Vertragsschluss, Testphase
  4. Bereitstellung, Änderungen der Plattform
  5. Verfügbarkeit, Störungen
  6. Pflichten des Kunden
  7. Nutzungsrechte
  8. Support
  9. Keine Notfall- oder Echtzeitüberwachung
  10. Entgelt, Laufzeit, Kündigung
  11. Datenexport und Aufbewahrung
  12. Gewährleistung und Haftung
  13. Höhere Gewalt
  14. Sperre, Einstellung der Plattform
  15. Vertraulichkeit, Datenschutz
  16. Schlussbestimmungen

Anbieter: Manuel Ludescher, BA MMSc (ludescher.studio)
Herrenhofgasse 2/2
6800 Feldkirch, Österreich
E-Mail: info@nostiq.app
— nachfolgend „Anbieter“ —


§ 1 Geltungsbereich, Unternehmer

  1. Diese AGB regeln die Nutzung der webbasierten Plattform Nostiq (nostiq.app / my.nostiq.app) zwischen dem Anbieter als Plattformbetreiber und dem Kunden. Vertragspartner für den kostenpflichtigen Erwerb eines Nostiq-Zugangs ist CopeCart GmbH als Verkäufer und Merchant of Record (§ 10).
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG bzw. § 14 BGB — insbesondere an psychologische, psychotherapeutische und ärztliche Fachpersonen sowie Praxen und Einrichtungen, die die Plattform im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nutzen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt; der Kunde bestätigt bei der Registrierung seine Unternehmereigenschaft und seine fachliche Qualifikation.
  3. Kunde je Modell: Beim Solo-Paket ist Kunde die registrierte Fachkraft, die den Zugang bei CopeCart erwirbt. Beim Team- und Klinik-Paket ist Kunde die Praxisinhaber:in, Gesellschaft oder Einrichtung, die den Zugang erwirbt; die dem Konto zugeordneten Fachkräfte erhalten eigene persönliche Zugänge und nutzen die Plattform im Rahmen des erworbenen Zugangs. Der Kunde steht dafür ein, dass seine Fachkräfte die Pflichten aus diesen AGB einhalten. Für mehrere voneinander unabhängige Fachkräfte, die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung jeweils selbst bestimmen (z. B. Selbstständige in einer Praxisgemeinschaft), ist das Team-Paket nicht vorgesehen; jede dieser Fachkräfte erwirbt einen eigenen Zugang.
  4. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Leistungsgegenstand

  1. Gegenstand ist die Bereitstellung der Plattform Nostiq zur Durchführung, Auswertung und Verlaufsdokumentation der vom Anbieter rechtmäßig bereitgestellten psychologischen Testverfahren, einschließlich der Speicherung der dabei erzeugten Daten. Der kostenpflichtige Zugang wird über CopeCart als Verkäufer und Merchant of Record erworben.
  2. Der Leistungsumfang des jeweiligen Pakets (Anzahl der Fachkräfte, enthaltene Funktionen) ergibt sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung auf der Website. Enthalten ist der Zugriff auf alle im gebuchten Paket enthaltenen Testverfahren gemäß der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung.
  3. Natur der Leistung: Nostiq stellt die technische Plattform bereit. Auswertungen, Verlaufsdarstellungen, Visualisierungen und Berichte sind fachliche Hilfsmittel zur Unterstützung der Behandlung — keine Diagnose, keine Beratungs- oder Handlungsempfehlung und kein Ersatz für die eigenständige fachliche Beurteilung durch die Fachkraft. Die Verantwortung für Auswahl, Indikation, Eignung und Interpretation der Verfahren sowie für alle Behandlungsentscheidungen liegt vollständig beim Kunden.
  4. Der Anbieter berechnet Ergebnisse nach den für das jeweilige Verfahren dokumentierten Auswertungsregeln. Der Anbieter sichert nicht zu, dass ein Verfahren für jeden Einzelfall, jede Zielgruppe oder jede Verlaufsinterpretation klinisch geeignet oder validiert ist; diese Beurteilung obliegt dem Kunden. Für Rechen- oder Implementierungsfehler des Anbieters steht der Anbieter im Rahmen des § 12 ein.
  5. Soweit Testverfahren urheber- oder markenrechtlich geschützt sind, liegen die Rechte beim jeweiligen Inhaber. Der Anbieter stellt nur Verfahren bereit, zu deren digitaler Bereitstellung und automatischer Auswertung er berechtigt ist.

§ 3 Registrierung, Vertragsschluss, Testphase

  1. Die Nutzung setzt eine Registrierung voraus. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde diese AGB und schließt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) ab.
  2. Testphase: Nach der Registrierung steht eine kostenlose Testphase von 14 Tagen mit begrenztem Umfang (Anzahl aktiver Klient:innen und Versendungen gemäß Leistungsbeschreibung) zur Verfügung. Während der Testphase dürfen reale Klient:innendaten verarbeitet werden; es gelten dieselben Datenschutz-, Sicherheits-, Vertraulichkeits-, Export- und Löschregelungen wie im kostenpflichtigen Vertrag. Zwei-Faktor-Authentifizierung steht bereits in der Testphase zur Verfügung und wird empfohlen.
  3. Die Testphase endet automatisch; ein kostenpflichtiger Zugang entsteht nur durch ausdrückliche Auswahl eines Pakets und Abschluss des Bestellvorgangs bei CopeCart. Nach Ende der Testphase wird das Konto in den Nur-Lese-Zugriff versetzt; der Datenexport bleibt 30 Kalendertage möglich, danach werden die Daten gemäß AVV gelöscht. Ein Anspruch auf eine wiederholte Testphase besteht nicht.

§ 4 Bereitstellung, Änderungen der Plattform

  1. Der Anbieter stellt die Plattform in der jeweils aktuellen Version über das Internet bereit. Für die eigene Hard- und Software sowie die Internetverbindung des Kunden ist der Anbieter nicht verantwortlich; erforderlich ist ein aktueller Webbrowser.
  2. Der Anbieter darf die Plattform weiterentwickeln und ändern, sofern die vereinbarten Kernfunktionen nicht wesentlich eingeschränkt werden. Wesentliche nachteilige Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform angekündigt; der Kunde kann in diesem Fall bis zum Wirksamwerden außerordentlich kündigen. Änderungen wirken nicht zurück und beeinträchtigen den Datenexport nicht.

§ 5 Verfügbarkeit, Störungen

  1. Der Anbieter stellt die Plattform mit branchenüblicher Sorgfalt bereit, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt und auf das notwendige Maß beschränkt.
  2. Bei ungeplanten Störungen beginnt der Anbieter innerhalb angemessener Zeit mit der Fehlerbehebung. Störungen bei vom Anbieter eingesetzten Dienstleistern (insbesondere dem Hosting-Anbieter) gelten nicht als höhere Gewalt; sie werden dem Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Regeln zugerechnet.

§ 6 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Zugänge sind persönlich und dürfen nicht geteilt werden; im Team-/Klinik-Modell erhält jede Fachkraft einen eigenen Zugang. Zwei-Faktor-Authentifizierung (TOTP) wird für sämtliche Fachkraft- und Administrationszugänge dringend empfohlen und kann jederzeit aktiviert werden. Ein Verdacht auf Kompromittierung ist dem Anbieter unverzüglich zu melden.
  2. Pseudonymisierung: Der Kunde trägt keine Klarnamen oder unmittelbar identifizierende Angaben von Klient:innen in Pseudonym-, Label- oder Freitextfelder ein, die nicht dafür vorgesehen sind.
  3. Krisen- und Notfallvorsorge: Der Kunde ruft Testergebnisse entsprechend seinen fachlichen Abläufen zeitnah ab, informiert seine Klient:innen darüber, dass Nostiq kein Notfall- oder Krisenkontakt ist, hält eigene Krisen-, Vertretungs- und Erreichbarkeitsprozesse außerhalb der Plattform vor und stellt Notfall-Kontaktwege außerhalb der Plattform bereit.
  4. Zulässige Nutzung: Die Nutzung erfolgt ausschließlich für eigene berufliche Zwecke durch die im Paket vorgesehenen Fachkräfte. Unzulässig sind Account-Sharing, Weiterverkauf, automatisierte Massennutzung sowie die Nutzung durch mehr Fachkräfte als gebucht. Die unbegrenzte Klient:innenzahl gilt für die gewöhnliche eigene Berufsausübung der gebuchten Fachkräfte; eine Nutzung, die faktisch den Betrieb mehrerer Fachkräfte oder einer Einrichtung über einen einzelnen Zugang abbildet, ist nicht vom Paket gedeckt und erfordert das passende größere Paket.
  5. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm verarbeiteten Daten und die Einhaltung seiner berufs- und datenschutzrechtlichen Pflichten (einschließlich Einwilligungen und Aufklärung seiner Klient:innen) selbst verantwortlich.
  6. Ein Sitzwechsel (Austausch einer benannten Fachkraft innerhalb eines Team-Pakets) ist einmal je 30 Tage möglich.

§ 7 Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Plattform im vereinbarten Umfang für eigene berufliche Zwecke zu nutzen.
  2. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung oder Dekompilierung der Software ist untersagt, soweit sie nicht gesetzlich ausdrücklich erlaubt ist (insbesondere zur Herstellung von Interoperabilität).
  3. Der Kunde behält sämtliche ihm zustehenden Rechte und die Verfügungsbefugnis über die von ihm eingebrachten Daten — auch nach Vertragsende. Der Anbieter verarbeitet diese ausschließlich im zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang und erlangt keine darüber hinausgehenden Rechte.

§ 8 Support

  1. Der Anbieter stellt Support per Kontaktformular bzw. E-Mail bereit; Reaktionszeiten ergeben sich aus der Website. Ein bestimmtes Service-Level ist nicht geschuldet, sofern nicht gesondert vereinbart.
  2. Supportzugriff auf Inhaltsdaten: Ein routinemäßiger Zugriff findet nicht statt. Zugriffe erfolgen nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, soweit sie zur Sicherung oder Wiederherstellung des Dienstes oder zur Untersuchung eines Sicherheitsvorfalls erforderlich sind, oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung — jeweils beschränkt auf das erforderliche Maß und protokolliert. Klient:innendaten gehören nicht in Supportanfragen.

§ 9 Keine Notfall-, Krisen- oder Echtzeitüberwachung

  1. Nostiq ist ein Instrument zur Verlaufsdiagnostik und kein Kriseninterventions-, Notfall- oder Echtzeit-Überwachungssystem. Der Anbieter überwacht Testergebnisse nicht laufend und ist nicht verpflichtet, auf kritische Antworten zu reagieren oder den Kunden oder Dritte zu alarmieren. Die Verantwortung für das Erkennen von und das Handeln in Krisensituationen liegt beim behandelnden Kunden im Rahmen seiner ohnehin bestehenden Sorgfaltspflicht; sie wird durch die Nutzung von Nostiq nicht erweitert.
  2. Die Verantwortung des Kunden für die klinische Beurteilung lässt die Verantwortung des Anbieters für das technisch korrekte Funktionieren der vereinbarten Auswertungs- und Markierungsfunktionen unberührt.

§ 10 Entgelt, Laufzeit, Kündigung, Zahlungsabwicklung

  1. Es gelten die beim Kauf ausgewiesenen Preise; für das Klinik-Paket erfolgt die Preisgestaltung auf Basis eines individuellen Angebots, das diesen AGB vorgeht (§ 16 Z 1). Die auf der Nostiq-Website genannten Preise verstehen sich netto. Die jeweils anfallende Umsatzsteuer wird im Bestellvorgang von CopeCart nach den Regeln des Bestimmungslandes berechnet, ausgewiesen und abgeführt.
  2. Merchant of Record: CopeCart GmbH verkauft den kostenpflichtigen Nostiq-Zugang im eigenen Namen und ist für diesen Kauf Vertragspartner des Kunden. CopeCart übernimmt Bestellvorgang, Zahlung, Rechnung und Steuerabwicklung; dafür gelten die im Checkout bereitgestellten Geschäfts- und Datenschutzbedingungen von CopeCart. Der Anbieter betreibt Nostiq und erbringt die in diesen AGB beschriebene Plattformleistung; diese AGB regeln die Nutzung der Plattform.
  3. Monatsvertrag: Der monatliche Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden; eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
  4. Jahresvertrag: Der Jahresvertrag wird für zwölf Monate im Voraus bezahlt und kann jederzeit mit Wirkung zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Vorausbezahlte Entgelte für vollständige, noch nicht begonnene Nutzungsmonate werden anteilig erstattet.
  5. Verlängerung: Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um den gewählten Abrechnungszeitraum. Die Kündigung kann jederzeit ohne Begründung in Textform oder über die Konto-Einstellungen erklärt werden.
  6. Preisanpassungen werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden angekündigt. Sie gelten bei Monatsverträgen frühestens ab dem folgenden Abrechnungszeitraum, bei Jahresverträgen frühestens für noch nicht begonnene Nutzungsmonate. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden kündigen.

§ 11 Datenexport, Datensicherung, Aufbewahrung

  1. Der Kunde kann seine Daten während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit vollständig über die integrierte Exportfunktion exportieren. Der Export umfasst insbesondere: Pseudonyme und Fallkennungen, verwendetes Verfahren mit Version und Sprache, Antworten, Gesamt- und Subskalenwerte, Einordnungen und Markierungen, Erhebungszeitpunkte, Verlaufsdaten, kritische Markierungen und fachliche Anmerkungen. Formate: CSV oder JSON (maschinenlesbar) sowie PDF (menschenlesbar).
  2. Nach Vertragsende bleibt das Konto 30 Kalendertage im Nur-Lese-Zugriff; der vollständige Export bleibt in diesem Zeitraum möglich. Ist die Exportfunktion vorübergehend gestört, stellt der Anbieter auf Anfrage innerhalb von 5 Werktagen einen vollständigen Export bereit.
  3. Der Anbieter sichert die laufenden Daten regelmäßig (siehe AVV, Anhang 1). Die Einhaltung berufs-, steuer- und unternehmensrechtlicher Aufbewahrungsfristen hinsichtlich der Behandlungsdokumentation obliegt dem Kunden; er exportiert seine Daten rechtzeitig und archiviert sie eigenverantwortlich. Nostiq ist die laufende Arbeitsumgebung, kein Langzeitarchiv.

§ 12 Gewährleistung und Haftung

  1. Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Der Kunde stellt bei Fehlermeldungen die zur Reproduktion erforderlichen Informationen bereit; der Anbieter behebt reproduzierbare Mängel innerhalb angemessener Zeit.
  2. Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Der Anbieter haftet nicht für Anwendungsfehler des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter und nicht für die fachliche Richtigkeit von Auswahl, Eignung, Interpretation und Behandlungsentscheidungen des Kunden (§ 2 Abs. 3 und 4, § 9). Für Rechen- und Implementierungsfehler des Anbieters sowie das technisch korrekte Funktionieren der vereinbarten Auswertungs- und Markierungsfunktionen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.
  4. Da die Speicherung der Daten Kernleistung ist, wird die Verantwortung für Datenverlust nicht auf Sicherungen des Kunden abgewälzt; die Export- und Sicherungsmöglichkeiten des Kunden (§ 11) können ein Mitverschulden begründen, schließen die Haftung des Anbieters aber nicht aus.
  5. Die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt; das Innenverhältnis richtet sich nach der AVV.

§ 13 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch ein außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegendes, auch bei angemessener Sorgfalt nicht vermeidbares Ereignis verursacht werden. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und begrenzt die Auswirkungen, soweit zumutbar. Störungen bei vom Anbieter selbst ausgewählten Dienstleistern gelten nicht als höhere Gewalt (§ 5 Abs. 2).

§ 14 Sperre, Einstellung der Plattform

  1. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach Mahnung und angemessener Nachfrist zunächst den Schreibzugriff sperren; Lesezugriff und Datenexport bleiben in diesem Fall grundsätzlich für 30 Tage bestehen.
  2. Bei Sicherheitsgefährdung, unbefugtem Zugriff oder missbräuchlicher Nutzung kann der Zugang gesperrt werden, soweit dies erforderlich ist.
  3. Eine dauerhafte Einstellung der Plattform wird mindestens 90 Tage vorher angekündigt; während dieser Frist bleibt der vollständige Datenexport möglich. Eine kürzere Frist ist nur zulässig, wenn der Weiterbetrieb aus rechtlichen oder erheblichen sicherheitsrelevanten Gründen unzumutbar ist.

§ 15 Vertraulichkeit, Datenschutz

  1. Der Anbieter und seine Erfüllungsgehilfen behandeln alle im Rahmen des Vertrages erlangten vertraulichen Informationen vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus. Die berufsrechtliche Verschwiegenheit des Kunden wird durch die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgesichert.
  2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden richtet sich nach der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV), die bei der Registrierung abgeschlossen wird. Die Plattform ist darauf ausgelegt, keine Klarnamen von Klient:innen zu speichern; die verarbeiteten Daten bleiben ungeachtet der Pseudonymisierung personenbezogene Daten.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Rangfolge: Bei Widersprüchen gilt: individuelle Vereinbarung, Leistungsbeschreibung, diese AGB. In datenschutzrechtlichen Angelegenheiten geht die AVV vor.
  2. Vertragserklärungen können in Textform abgegeben werden. Die bei Vertragsschluss geltende Fassung dieser AGB wird mit Zeitstempel und Zustimmungsnachweis dokumentiert und ist dem Kunden im Konto dauerhaft zugänglich.
  3. Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform angekündigt; der Kunde kann bis zum Wirksamwerden kündigen. § 4 Abs. 2 Satz 3 gilt entsprechend.
  4. Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den Kunden bedarf der Zustimmung des Anbieters in Textform.
  5. Vertragssprache ist Deutsch. Mitteilungen an den Kunden erfolgen an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse; der Kunde hält diese aktuell.
  6. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
  7. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an die Stelle der unwirksamen tritt eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende wirksame Regelung.

Ergänzend gelten die Datenschutzerklärung und die Angaben im Impressum. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) wird bei der Registrierung abgeschlossen und ist im Konto unter „Einstellungen“ dauerhaft einsehbar.

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Routine Outcome Monitoring für psychologische Fachpersonen und Behandler:innen in therapeutischer und diagnostischer Praxis. Fokussiert auf Diagnostik, Verlauf und fachlich nachvollziehbare Auswertung.
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